Geheimer Gesetzesentwurf

Gesetzentwurf des Bundesministeriums für weibliche Emanzipation, Unfug und sonstigen Mist

Teil1 III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
Aufgrund des 32a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 84/1973, in der Fassung vom 31.02.1998 des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1998, wird im Einvernehmen mit der Europäischen Union und amestie international (ai) verordnet:
Artikel I

Allgemeine Bestimmungen
Sich einen mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos, wie zu Grossmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber lt. BGBL Nr. 584/1993 unbedingt ausweisen:

I.
Abs. 1:

Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten, fleissig im haushalt und eine Wucht im Bett…)

Abs. 2:
Es soll herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)

Abs.: 3
Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn 2. zutrifft.

II.
Er ist reich.
Artikel II
Tips und Empfehlungen

III.
Abs. 1: Anschaffung
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

Abs. 2: Ernährung
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

Abs. 3: Unterbringung
Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das essen verweigert und bald eingeht. wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er Auslauf hat.

Abs. 4: Pflege
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

Abs. 5: Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie „Fuss“, „Platz“, „Kusch“ und „hol`s“ erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist – selbst entgegen bestehender Theorien – von Männern erlernbar.

Abs. 6: Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

Schlußsatz:
Die artgerechte Entsorgung gem. Artenschutzgesetz wird in der kommenden Debatte erläutert und dokumentiert.

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